Bauabnahme  
 
    Sie ist durch die Baubehörden nach teilweiser (Rohbauabnahme) oder endgültiger (Schlussabnahme) Fertigstellung einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme durchzuführen.  
 
Bauantrag  
 
    Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Beizufügen sind dem Antrag u.a. Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, statische Nachweise, etc..  
 
Baubeschreibung  
 
    Baubeschreibung: In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung.  
 
Bauerwartungsland  
 
    Flächen, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als Bauflächen ausgewiesen sind und die nach ihrer Eigenschaft, sonstiger Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen.  
 
Baufenster  
 
    Planerische Darstellung der Fläche eines Baugrundstückes in einem Bebauungsplan, auf der die Gebäude errichtet werden dürfen.  
 
Baugenehmigung  
 
    Die Erteilung erfolgt nach einer Prüfung des Bauantrages durch Aushändigung eines Bauscheines. Das Bauvorhaben muss dafür mit dem geltenden Baurecht in Übereinstimmung stehen. Die Baugenehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.  
 
Baugrunduntersuchung  
 
    Prüfung zur Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und Bodenschichtzusammensetzung. Notwendig, da viele Bauunternehmen in den Leistungsbeschreibungen und/oder den Bauverträgen gewisse Bodenfestigkeiten voraussetzen.  
 
Bauherrenhaftpflichtversicherung  
 
    Versicherung gegen Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn. Die Prämie berechnet sich nach der Bausumme.  
 
Baukostenindex  
 
    Der Baukostenindex gibt Auskunft über die Entwicklung der Baukosten in den letzten Jahrzehnten.  
 
Baulast  
 
    Eintragung ins Baulastenverzeichnis der Gemeinde zugunsten eines benachbarten Grundstückes bei der Überbauung des Nachbargebäudes über den Grenzabstand.  
 
Bauleistungsbeschreibung  
 
    Dokument zum Bauwerkvertrag. In diesem Dokument ist der Umfang der vom Unternehmer zu erbringenden Lieferung und Leistung nachvollziehbar beschrieben.  
 
Baumangel  
 
    Fehler durch nicht ordnungsgemäße Bauausführung. Liegt vor, wenn die Ausführung nicht planungskonform ist oder der Bau nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder der Baukunst ausgeführt wurde. Baumängel müssen bei der Abnahme protokolliert werden.  
 
Bauschaden  
 
    Schaden am Gebäude, der durch unterlassene oder mangelhafte Instandsetzungsmassnahmen, durch Alterung und/oder Witterungseinflüsse (Sturm, Blitz, etc.) entstanden ist.  
 
Bautagebuch  
 
    Aufzeichnung über alle Vorgänge am Bau. Wesentliche Einträge sind Beginn und Dauer der einzelnen Gewerke sowie Zustand der Baustelle. Das Dokumentieren der Vorkommnisse gehört zu den Aufgaben des Architekten.  
 
Bauträger  
 
    Unternehmen der Baubranche, das Grundstück mit Baumaßnahme komplett verkauft. Der dazu notwendige Vertrag unterliegt den Bestimmungen der MaBV.  
 
Bauvoranfrage  
 
    Schnellanfrage an das örtliche Bauamt, ob das Bauvorhaben gem. Planung genehmigungsfähig ist. Der erteilte Vorbescheid ist erheblich schneller und kostengünstiger als ein Bauantrag. Der Bescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.  
 
Bereitstellungszinsen  
 
    Sie fallen an, wenn Geldmittel von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt, vom Kreditnehmer aber nicht sofort in Anspruch genommen werden.  
 
Beurkundung  
 
    Es ist gesetzliche Vorschrift, dass Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden müssen.  
 
BGB-Vertrag  
 
    Werkvertrag zur Errichtung eines Gewerkes auf Grundlage des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Gegensatz zum VOB-Vertrag verjähren Mängel am Bauwerk nach 5 Jahren (§ 638 BGB). VOB empfiehlt unterschiedliche Zeiten für die verschiedenen Gewerke. Ein Mix im Vertrag aus Bedingungen VOB und BGB verstößt gegen das AGB-Gesetz.  
 
Bodenrichtwert  
 
    Mittelwert aus Grundstücksverkaufspreisen, die vom jeweiligen Gutachterausschuss gebietsweise gesammelt und ausgewertet werden. Bodenrichtwertangaben vom Gutachterausschuss beziehen sich häufig auf eine festgelegte Grundstücksgröße.  
 
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