Sie fallen an, wenn Geldmittel von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt, vom Kreditnehmer aber nicht sofort in Anspruch genommen werden. Diese Zinsen werden von einigen Instituten frühestens ab Darlehenszusage für den Teil des Darlehens gefordert, der noch nicht abgerufen wurde. Sie fallen dann an, wenn sich der Bau oder Kauf verzögert, bzw. ein Institut das Darlehen zwar bereitstellt, aber nur entsprechend dem Baufortschritt auszahlt. Die Regelungen sind bei den einzelnen Darlehensgebern unterschiedlich, also verhandelbar.