Maisonette  
 
    Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes, vielfach in der Form einer zweigeschossigen Dachwohnung.  
 
Makler  
 
    Er weist die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen nach oder vermittelt Verträge gegen Entgelt (z.B. Grundstückskaufverträge).  
 
Maklerprovision  
 
    Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).  
 
Mehrfamilienhaus  
 
    Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.  
 
Mietausfallwagnis  
 
    Kalkulatorische Größe, die dazu dient, das Risiko von Ertragsminderungen durch Mietminderung, uneinbringliche Forderungen oder zeitweiligen Leerstand zu berücksichtigen.  
 
Miete  
 
    Das Entgelt (Mietzins), das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung einer Wohnung oder einzelner Räume zahlt.  
 
Mieterschutz  
 
    Gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Mieter, insbesondere in Form von Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters und bei beabsichtigten Erhöhungen der Miete.  
 
Mietervereine / Mieterbund  
 
    Die diversen Vereine sind Interessenvertretung für Mieter.  
 
Mietkauf  
 
    Vermietung eines Wohngebäudes durch den Bauherrn, verbunden mit einer Verkaufsofferte an den Mieter, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (in der Regel fünf bis sieben Jahre) angenommen werden kann. Das Verkaufsangebot verpflichtet den Mieter, neben der Miete einmalig oder laufend sogenannte Optionsgebühren zu zahlen, die im Falle eines Kaufs auf den Kaufpreis angerechnet werden. Das Ankaufsrecht des Mieters wird durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Das Mietkaufmodell hat bisher praktisch keine Marktbedeutung erlangt, insbesondere deshalb, weil die steuerliche degressive Abschreibung überwiegend dem Bauherren (Vermieter) zufließt.  
 
Mietkaution  
 
    Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für beim Auszug nicht ausgeführte, aber vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen (in der Regel zwei bis drei Monatsmieten oder Bankbürgschaft). Der Vermieter hat die Kaution verzinslich anzulegen und sie bei Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er keine Ansprüche gegen den Mieter hat, samt der erwirtschafteten Zinsen zurückzuzahlen.  
 
Mietspiegel  
 
    Werden in den Städten und Gemeinden aufgestellt, beinhalten eine Bestandsaufnahme der örtlichen Mietsituation mit festgestellten Durchschnittsmieten nach bestimmten Lagen und Gebäudearten sowie deren Ausstattung.  
 
Mietvertrag  
 
    Der Inhalt eines Mietvertrages kann im Rahmen der zwingend vorgeschriebenen Bestimmungen frei vereinbart werden. Er bedarf grundsätzlich der Schriftform.  
 
Mischgebiet (MI)  
 
    Bezeichnung im Bebauungsplan für Wohngebiete, in denen auch Gewerbebetriebe angesiedelt werden dürfen, die die Wohnqualität nicht wesentlich beeinträchtigen.  
 
Mitschuldner  
 
    Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner mit einem anderen Schuldner haftet.  
 
Modernisierung  
 
    Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Renovierung, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands dient. Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen können mit Darlehen der Hypothekenbanken finanziert werden. Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen werden durch staatliche Darlehen, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gefördert. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder die Finanzämter.  
 
Muskelhypothek  
 
    Begriff für Eigenleistungen des Bauherrn oder unentgeltlich am Bau arbeitende Freunde oder Verwandte. Die Eigenleistungen werden bei der Kapitalermittlung als Eigenkapital anerkannt.  
 
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