Fachgerechte Beseitigung, der bei der Abnahme festgestellten Mängel. Im Zuge der Erfüllung eines Werkvertrages hat der Auftragnehmer das Recht, entstandene Mängel nachzubessern.
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und deshalb keine Interessenvertreter, sondern unparteiische Betreuer der Vertragsparteien. Grundstücks- und Immobilienkaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Der Notar hat Prüfungs- und Belehrungspflichten, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Tragweite des Geschäfts. Für seine Tätigkeit erhält der Notar Gebühren, deren Höhe abhängig von Art und Ausmaß der Tätigkeit und dem Wert des Geschäfts nach der Kostenordnung bestimmt wird.
Bei besonders wichtigen Geschäften sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Betroffenen eine Beurkundung durch den Notar vor. Dies gilt insbesondere für Grundstückskaufverträge und die Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung).
Wohnungswesen.
Weg über ein fremdes Grundstück zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks. Der Notweg muss vom Eigentümer des fremden Grundstücks gesetzlich geduldet werden. Er ist dafür durch eine Geldrente zu entschädigen.