Sachwert  
 
    Begriff aus der Wertermittlung. Er setzt sich im wesentlichen aus Bodenwert und Gebäudewert unter Berücksichtigung von Alter und Marktanpassungsfaktor zusammen.  
 
Sanierung  
 
    Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme an Gebäuden oder Gebieten zur Wiederherstellung von gesunden Wohn-, Arbeitsverhältnissen und/oder der Sicherheit.  
 
Sanierungsgebiet  
 
    Eine Gemeinde kann einen Teil ihrer bebauten Fläche als förmliches Sanierungsgebiet ausweisen. In die Grundbücher wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Die Eigentümer können nur noch begrenzt verfügen. Steuervorteile sind zusätzlich möglich, wenn der Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme durchführt.  
 
Schätzung  
 
    Für die Finanzierung einer Immobilie verlangen die Banken auch die Schätzung eines vereidigten Bausachverständigen.  
 
Schätzungsgebühren  
 
    Für die Schätzung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt, die in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden.  
 
Schlüsselfertig  
 
    Ablieferungszustand eines Gebäudes an den Bauherrn. Sofern die Bauleistungsbeschreibung nichts anderes aussagt, ist das Gebäude nach Übergabe an den Bauherrn bezugsfertig, ohne dass der Bauherr noch Eigenleistungen erbringen muss.  
 
Schufa  
 
    Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung.  
 
Schwarzbau  
 
    Errichtung eines Gebäudes oder Umbau ohne behördliche Genehmigung.  
 
Sondereigentum  
 
    Bereich des Wohneigentums bei Teilung nach WEG, der der ausschließlichen Nutzung des Wohnungseigentümers unterliegt.  
 
Sondernutzungsrecht  
 
    Recht auf alleinige Nutzung des begünstigten Wohnungseigentümers bei Teilung nach WEG auf Räume und/oder Flächen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum befinden.  
 
Sonderumlage  
 
    Zahlung, die durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung zusätzlich zum Wohngeld (z.B. für ungeplante Instandsetzung) festgelegt wurde.  
 
Sondervermögen  
 
    Das Sondervermögen ist die Summe des bei einer Kapitalanlagegesellschaft oder eines institutionellen Anlegers (Versicherungen, Pensionskassen) durch die Anteilseigner bzw. Versicherten eingezahlten Kapitals (Investments) und den damit angeschafften Vermögensgegenständen (Aktien, Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere etc.).  
 
Souterrain  
 
    Teilweise unter dem Erdniveau liegendes Geschoss eines Gebäudes.  
 
Sozialer Wohnungsbau  
 
    Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen, die der Staat direkt fördert. Es sind u. a. Einkommensgrenzen zu beachten.  
 
Spekulationsgewinn  
 
    Wird eine Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren wieder veräussert, gilt im Privatvermögen der erzielte Gewinn zuzüglich etwaiger bereits vorgenommener Abschreibungen (bei Kauf nach 1995) als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Diese sind zu versteuern, wenn sie 1000 DM und mehr erreichen, ausgenommen sind selbstgenutzte Immobilien  
 
Subunternehmer  
 
    Gewerbetreibender, der von einem Generalunternehmer Teil oder Teile des Gesamtbauwerkes zur Ausführung in Auftrag bekommt.  
 
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