WEG  
 
    Wohnungseigentumsgesetz  
 
Wegerecht  
 
    Grunddienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten, dem das Recht zum Begehen und Befahren des mit dem Wegerecht belasteten Grundstückes eingeräumt wird. Das Wegerecht wird ins Grundbuch eingetragen.  
 
Werkvertrag  
 
    Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache, als eine anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (BGB § 631).  
 
Wertermittlung  
 
    Dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert verstanden und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung  
 
Wiederkaufsrecht  
 
    Das Wiederverkaufsrecht bedeutet das vertragliche Recht, eine verkaufte Sache zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen. Dieses Recht sollte im Grundbuch eingetragen werden.  
 
Wohnfläche  
 
    Für die Bewertung von Wohngebäuden ist die Wohnfläche wichtig. Die Wohnflächenberechnung gehört deshalb zu den Unterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens benötigt.  
 
Wohngeld  
 
    Unter Wohngeld versteht man die monatliche (Voraus)Zahlung, die jeder Wohnungseigentümer als seinen Anteil an den voraussichtlichen Kosten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an den Verwalter leistet. Das Wohngeld wird in dem Wirtschaftsplan jeweils für ein Abrechnungsjahr festgelegt (§ 28 Abs.2 WEG). Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erteilt der Verwalter den Wohnungseigentümern Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der Eigentümergemeinschaft, die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt werden (sog. Wohngeldabrechnung). Waren die Wohngeld(voraus)zahlungen zu niedrig, so muss der betreffende Eigentümer eine Nachzahlung leisten; waren sie zu hoch, erhält er eine Erstattung.  
 
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