Jeder Steuerpflichtige kann die Förderung selbstgenutzten Wohnraums, ob neu, gebraucht oder im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme, einmal im Leben erhalten.
Das Optionsrecht gestattet dem Berechtigten, durch einseitige Erklärung ein Mietverhältnis zu begründen (Begründungsoption) oder ein bestehendes Mietverhältnis zu verlängern (Verlängerungsoption).