Aufteilung eines Grundstückes in einzelne kleinere Grundstücke (Parzellen). Die Aufteilung wird von öffentlich bestellten Landvermessern oder den Vermessungsämtern vorgenommen.
Langfristige, in der Regel auf den Inhaber lautende festverzinsliche Schuldverschreibung, durch deren Verkauf sich die Hypothekenbanken, Pfandbriefanstalten und Landesbanken Mittel zur Finanzierung des Wohnungsbaus beschaffen.