Vermögen, das gegen Ausgabe von Anteilscheinen zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage verwaltet wird. Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel empfiehlt sich für jeden Eigentümer. Beim Wohnungseigentum gehört die Ansammlung einer angemessenen
Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Zahlungen von Eigentümern von i.d.R. WEG-Eigentum, zur Verwaltung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wird i.d.R. auf Basis des m²-Eigentumsanteil berechnet. Die Festlegungen werden in der Eigentümerversammlung beschlossen.