Recht auf alleinige Nutzung des begünstigten Wohnungseigentümers bei Teilung nach WEG auf Räume und/oder Flächen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum befinden.
Bezeichnung im Bebauungsplan für Wohngebiete, in denen auch Gewerbebetriebe angesiedelt werden dürfen, die die Wohnqualität nicht wesentlich beeinträchtigen.
Druckmittel zur Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen, i.d.R. für Termineinhaltung. Vertragsstrafe ist, wie der Begriff aussagt, eine Strafe und unabhängig von Schadenersatzansprüchen.
Gesamtbelastung für ein Darlehen (Kredit) pro Jahr in einem Prozentsatz des Darlehens. In die Berechnung sind der Zins sowie bestimmte Darlehensnebenkosten einzubeziehen.