Teileigentum  
 
    Beim Wohnungseigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes.  
 
Teilungserklärung  
 
    Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der gem. Aufteilungsplan aufgeführten Wohn- und/oder Nutzflächen eines nach WEG geteilten Objektes.  
 
Tilgung  
 
    Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens.  
 
Tilgungsaussetzung  
 
    Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung oder Bausparverträgen auszusetzen. In dieser Zeit der Aussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.  
 
Traufwasser  
 
    Regen und getauter Schnee, die über bauliche Anlagen auf/in den Erdboden eines Grundstückes kommen. Für Traufwasser besteht im Gegensatz zu Regen und Schnee auf unbebautem Grundstück eine Sicherungspflicht gegenüber Dritten.  
 
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