Das Darlehen ist das wichtigste Kreditgeschäft und wird durch Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer begründet. Darlehen werden in aller Regel verzinslich gewährt. Der Darlehensgeber sichert das Darlehen durch Sicherungsmittel wie Hypothek, Grundschuld oder Bürgschaft ab.
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank.
Ist die Abkürzung für Dachgeschoß. So bezeichnet man die oberste und somit letzte Etage eines Gebäudes. Bedingt durch eine Satteldachbebauung sind die Wände dieser Etage meist schräg.
Dienstbarkeiten sind Rechte an Grundstücken, die den Eigentümer zugunsten des Rechtsinhabers zu einer Duldung (z. B. Duldung der Benutzung) oder zu einer Unterlassung (beispielsweise von tatsächlichen Handlungen) verpflichten.
Entwässerung von Bodenschichten durch ein meist in 80 bis 180 cm Tiefe verlegtes System von Dräns (Tonrohre von 4 bis 20 cm Durchmesser, gelochte Betonrohre, geschlitzte Kunststoff-Dränrohre, Faschinen u. a.).