Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen  
 
    Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Dies geschieht durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung des Eigentümers.
Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bescheinigung der Baubehörde, daß das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen. Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden.
Dies geschieht durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung des Eigentümers. Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bescheinigung der Baubehörde, daß das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen.
 

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