Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für beim Auszug nicht ausgeführte, aber vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen (in der Regel zwei bis drei Monatsmieten oder Bankbürgschaft). Der Vermieter hat die Kaution verzinslich anzulegen und sie bei
Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er keine Ansprüche gegen den Mieter hat, samt der
erwirtschafteten Zinsen zurückzuzahlen.