Makler  
 
    Er weist die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen nach oder vermittelt Verträge gegen Entgelt (z.B. Grundstückskaufverträge). Unterliegt besonderen Verpflichtungen zum Schutz der Immobilienkäufer nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
Das Ordnungsvermittlungsgesetz enthält zusätzliche Vorschriften zum Schutz der Wohnungssuchenden.
 

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