Löschungsvormerkung  
 
    Eintragung im Grundbuch, mit dem ein Berechtigter seinen Anspruch gegen den Eigentümer eines Grundstücks auf Löschung seiner Eigentümergrundschuld oder Hypothek absichern kann. Damit erreicht er z. B., dass ein ihm zustehendes Grundpfandrecht im Rang vorrückt.  

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