Instandhaltungsrücklage  
 
    Finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel empfiehlt sich für jeden Eigentümer. Beim Wohnungseigentum gehört die Ansammlung einer angemessenen
Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an der Bildung der Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe (DM je qm je Jahr) entscheidet die
Wohnungseigentümerversammlung.
 

zur Übersicht

 
    Immobilien ABC
   
 A | B | C
 D | E | F
 G | H | I
 J | K | L
 M | N | O
 P | Q | R
 S | T | U
 V | W | X
 Y | Z |

    Immobilien ABC Katalog
   
Sollten Sie in unserer Übersicht ein Stichwort vermissen, geben Sie es hier ein (drücken Sie die dann die "enter-Taste") !