Er übt die mit dem Hausbesitz zusammenhängende Tätigkeiten aus. Besondere Bedeutung kommt ihm im Rahmen des WEG (Eigentumswohnung) zu. Hier ist die Bestellung eines Verwalters vorgeschrieben.
Seine wichtigsten Aufgaben sind: Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer,
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, Aufstellung eines Wirtschaftsplanes, Vorlage der Jahresrechnung.