Festpreis  
 
    Er wird beim Verkauf von Neubauobjekten von Bauträgern gewährt. Dies ist nur möglich, da schon im Vorfeld in Aussicht stehende Preis- und Lohnerhöhungen einkalkuliert werden. Es ist darauf zu achten, dass im Vertrag keine Gleitklauseln enthalten sind, damit z. B. Lohnerhöhungen oder ein Ansteigen der Materialkosten, die während der Bauzeit eintreten, nicht auf den Käufer abgewälzt werden können.  

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