Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gesamten
Eigentum. Folgende Begriffe sind hier wichtig:
Gemeinschaftseigentum - Hier handelt es sich um das Grundstück sowie Teile, Anlagen und
Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder eines Dritten stehen (z. B. Aufzug, Treppenhaus, Aussenbleuchtung)
Wohnungseigentum - Rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gemeinschaftlichen Eigentum.
Teileigentum - Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört (z. B. Läden, Praxisräume, Garagen).