Eigentumswohnung  
 
    Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gesamten
Eigentum. Folgende Begriffe sind hier wichtig:

Gemeinschaftseigentum - Hier handelt es sich um das Grundstück sowie Teile, Anlagen und
Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder eines Dritten stehen (z. B. Aufzug, Treppenhaus, Aussenbleuchtung)

Wohnungseigentum - Rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gemeinschaftlichen Eigentum.

Teileigentum - Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört (z. B. Läden, Praxisräume, Garagen).
 

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