Anschlusspflicht  
 
    Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorgungsunternehmen (Elektrizitäts- und
Gasversorgungswerke), die ein bestimmtes Gebiet versorgen, verpflichtet, jedermann in diesem
Versorgungsgebiet nach veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreisen an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und zu beliefern.
 

zur Übersicht

 
    Immobilien ABC
   
 A | B | C
 D | E | F
 G | H | I
 J | K | L
 M | N | O
 P | Q | R
 S | T | U
 V | W | X
 Y | Z |

    Immobilien ABC Katalog
   
Sollten Sie in unserer Übersicht ein Stichwort vermissen, geben Sie es hier ein (drücken Sie die dann die "enter-Taste") !