Grundpfandrechte  
 
    Rechte, die zur Sicherung von Forderungen auf Grundstücken lasten wie z. B. Hypothek, Grundschuld. Grundriss Zeichnungen der einzelnen Räume innerhalb eines Gebäudes mit genauen Maßen, die den Wert einer Wohnung oder eines Hauses erkennen lassen. Maßstab in der Regel 1 : 100.

Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Damit sie Gültigkeit zu erlangen, müssen sie jeweils unter Angabe des Namens des Gläubigers und des Geldbetrags im Grundbuch eingetragen werden.

Das Grundpfandrecht ist ein Absicherungsmittel für ein Darlehen. Es wird entweder in der Ausgestaltungsform der Grundschuld oder ganz selten noch der Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Die Rentenschuld kommt als Grundpfandrecht praktisch nicht mehr in Betracht. Langfristige Rentenzahlungsverpflichtungen werden im Rahmen einer Reallast abgesichert.
 

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