Zwangsversteigerungen von Immobilien bieten dem Interessenten eine zusätzliche Möglichkeit, seine Wunschimmobilie zu erstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine genaue Information über den Ablauf einer solchen Veräußerung. Im folgenden werden die wichtigsten Regeln zusammengefaßt.

 
 
  Unser Empfohlenes Vorgehen
  1. Gewünschtes Objekt auswählen
  2. Ergänzen der Rahmendaten beim zuständigen Amtsgericht (telefonisch). In Erfahrung bringen, ob ein Gutachten über das Objekt vorliegt.
  3. Liegt ein Gutachten vor, Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Das Gutachten gibt nicht nur eine Objektbeschreibung mit Mängelliste, sonder zeigt auch, wann der Verkehrswert festgelegt wurde. Ist das Gutachten schon ein bis zwei Jahre alt, können die tatsächlich erzielbaren Marktwerte deutlich darüber liegen - aber auch darunter.
  4. Einblicknahme in das Grundbuch. Sollte nicht vergessen werden, da darin Informationen über die Übernahme von Lasten (Grunddienstbarkeiten, Wegerechte, Wohnungsrechte etc.) zu finden sind.
  5. Besichtigungstermin vereinbaren, nach Rücksprache mit dem Eigentümer evtl. Mieter.
  6. Finanzierung klären.
  7. Versteigerungstermin wahrnehmen. Mitzubringen sind amtlicher Ausweis und als Sicherheitsleistung mindestens 10% des festgesetzten Verkehrswertes. Möglich ist der Nachweis der Sicherheitsleistung durch Bargeld, durch einen von der Bundes- und Landeszentralbank bestätigten Scheck, durch einem im Inland zahlbaren Verrechnungsscheck eines zugelassenen Kreditinstitutes, durch Bankbürgschaft mit der Verpflichtung, im Inland zu erfüllen, und durch die Hinterlegung des Bargeldes beim Amtsgericht vor dem Termin.
 
 
  Zum Versteigerungsteil

Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Der Zuschlag kann versagt werden, wenn die für den Ersttermin geltende Sieben-Zehntel-Grenze des Verkehrswertes nicht erreicht wird. Liegt das Mindestgebot sogar fünf Zehntel unter diesem Wert, dann muss das Gericht den Zuschlag versagen. Beim Zweittermin gelten diese Grenzen dann nicht mehr, wenn im Ersttermin Anträge gem. § 85 a ZVG (5/10-Grenze) und/oder & 74 a ZVG (7/19-Grenze) gestellt wurden. Nach dem Zuschlag wird der Verteilungstermin festgesetzt, zu dem das Gebot einschließlich etwa 4% Zinsen und abzüglich der bereits geleisteten 10% bezahlt werden müssen. Weitere zu zahlende Kosten sind die Grunderwerbssteuer, die Gebühr für die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch sowie die Verfahrenskosten (0,5% bis 0,6% des Steigpreises). 

Zum Objektteil

Der Datensatz ist aufgeteilt in: Amtsgericht mit Telefonnummer und Postleitzahl, Termin, Objektart, Aktenzeichen, Lage, Grundstücksgröße, Objektbeschreibung, Eigentümer und Preis. Es folgen, soweit vorliegend, ergänzende Informationen über das Objekt, die Namen der Eigentümer und Informationen über evtl. Wegfall von Mindestgeboten. Für die Richtigkeit der Angaben od. evtl. Fehler kann keine Haftung übernommen werden.

 
 
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