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Zwangsversteigerungen von Immobilien bieten dem Interessenten eine zusätzliche
Möglichkeit, seine Wunschimmobilie zu erstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine
genaue Information über den Ablauf einer solchen Veräußerung. Im folgenden werden die
wichtigsten Regeln zusammengefaßt.
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Unser Empfohlenes Vorgehen
- Gewünschtes Objekt auswählen
- Ergänzen der Rahmendaten beim zuständigen Amtsgericht (telefonisch). In
Erfahrung bringen, ob ein Gutachten über das Objekt vorliegt.
- Liegt ein Gutachten vor, Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Das
Gutachten gibt nicht nur eine Objektbeschreibung mit Mängelliste, sonder
zeigt auch, wann der Verkehrswert festgelegt wurde. Ist das Gutachten schon
ein bis zwei Jahre alt, können die tatsächlich erzielbaren Marktwerte
deutlich darüber liegen - aber auch darunter.
- Einblicknahme in das Grundbuch.
Sollte nicht vergessen werden, da darin Informationen über die Übernahme
von Lasten (Grunddienstbarkeiten, Wegerechte, Wohnungsrechte etc.) zu
finden sind.
- Besichtigungstermin vereinbaren, nach Rücksprache mit dem Eigentümer
evtl. Mieter.
- Finanzierung klären.
- Versteigerungstermin wahrnehmen.
Mitzubringen sind amtlicher Ausweis und als Sicherheitsleistung mindestens
10% des festgesetzten Verkehrswertes. Möglich ist der Nachweis der
Sicherheitsleistung durch Bargeld, durch einen von der Bundes- und
Landeszentralbank bestätigten Scheck, durch einem im Inland zahlbaren
Verrechnungsscheck eines zugelassenen Kreditinstitutes, durch
Bankbürgschaft mit der Verpflichtung, im Inland zu erfüllen, und durch die
Hinterlegung des Bargeldes beim Amtsgericht vor dem Termin.
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Zum Versteigerungsteil
Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Der Zuschlag kann versagt werden, wenn die für den Ersttermin geltende Sieben-Zehntel-Grenze des Verkehrswertes nicht erreicht wird. Liegt das Mindestgebot sogar fünf Zehntel unter diesem Wert, dann muss das Gericht den Zuschlag versagen. Beim Zweittermin gelten diese Grenzen dann nicht mehr, wenn im Ersttermin Anträge gem. § 85 a ZVG (5/10-Grenze) und/oder & 74 a ZVG (7/19-Grenze) gestellt wurden. Nach dem Zuschlag wird der Verteilungstermin festgesetzt, zu dem das Gebot einschließlich etwa 4% Zinsen und abzüglich der bereits geleisteten 10% bezahlt werden müssen. Weitere zu zahlende Kosten sind die Grunderwerbssteuer, die Gebühr für die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch sowie die Verfahrenskosten (0,5% bis 0,6% des Steigpreises).
Zum Objektteil
Der Datensatz ist aufgeteilt in: Amtsgericht mit Telefonnummer und Postleitzahl, Termin, Objektart, Aktenzeichen, Lage, Grundstücksgröße, Objektbeschreibung, Eigentümer und Preis. Es folgen, soweit vorliegend, ergänzende Informationen über das Objekt, die Namen der Eigentümer und Informationen über evtl. Wegfall von Mindestgeboten. Für die Richtigkeit der Angaben od. evtl. Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
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