Wichtige Änderung: Neues Meldegesetz  
 
    Wer künftig seinen Wohnort wechselt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Sollte keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, ist eine Abmeldung erforderlich. Hierfür verlangen die Behörden ab jetzt eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieter, Hausverwaltung, oder auch ein Bekannter/Verwandter, bei dem man unentgeltlich wohnt).

Ab November ist der Vermieter verpflichtet innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug seines Mieters auszustellen. Dies kann entweder an den neuen Mieter oder direkt an die zuständige Behörde in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen.

Das Gesetz regelt, welche Informationen in der Bescheinigung des Vermieters auf jeden Fall enthalten sein müssen. Ein Musterformular finden Sie unter www.janele.de.

Bußgelder bei Fristversäumung oder Scheinanmeldung drohen nicht nur dem Mieter, sondern auch dem Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitg ausstellt.

Wir hoffen, diese Information war hilfreich für Sie.
 
 
    Janele Online-Redaktion
 
 

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