Kosten können auf den Mieter umgelegt werden  
 
    Dann gilt: Wasserverteilungssystemen, die eine Mindestgröße von 400 Liter aufweisen, müssen einmal jährlich Wasserproben entnommen und diese dann auf Legionellen untersucht werden. Nur registrierte Unternehmen sind befugt, solche Untersuchungen durchzuführen. Auskunft hierzu erteilen die Landesgesundheitsministerien. Die Originale der Prüfberichte müssen die Immobilieneigentümer zehn Jahre aufbewahren und das Ergebnis innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

Diese Untersuchung wird bei einem Haus mit zehn Mietparteien voraussichtlich etwa 250 € pro Jahr kosten.

Das sind Betriebskosten. Deshalb können diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.
 
 
   
 
 

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