Die Auswahl des Architekten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sorgfältig vorgehen  
 
    ARCHITEKTENSUCHEN
Schon die Auswahl des Architekten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sorgfältig vorgehen. Die meisten finden ihren Profi über Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Auch die Gemeinden und Landratsämter nenn Adressen. Wer bauen will, entdeckt oft mit geschärftem Blick sein Traumhaus. Streifen Sie doch mal in aller Ruhe durch Neubaugebiete, und schauen sie sich die Objekte genau an. Dann sollten Sie sich auch nicht scheuen, die Besitzer nach Name und Anschrift des Planers zu fragen und nach ihren Erfahrungen mit ihm. Auch die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer und Verbände helfen auf der Suche. Die Architektenkammern stellen im Internet überdies Büroverzeichnisse zur Verfügung, die Auskunft geben über Architekturbüros. Die eingetragenen Büros bieten Links zu ihren Homepages an, auf der Profi über seine Tätigkeitsschwerpunkte und Referenzobjekte informiert. In der Architektenliste der Kammer finden Sie nur deren Mitglieder mit Namen und Adressen.

ERSTE BESPRECHNUNG
Sie haben sich für einen Architekten entschieden? Er wird in einem ersten Besprechungstermin die Grundrisse und Ansichten einiger von ihm geplanten Häuser vorlegen und Referenzen nennen. Klären Sie in einem Gespräch mit den Eigentümern, ob sie mit der Arbeit uns seiner Kostenschätzung zufrieden waren. Noch können Sie sich für einen anderen Planer entscheiden hören Sie auf ihr Bauchgefühl. Für das erste Vorgespräch stellen Architekten meist keine Rechnung. Sprechen Sie möglichst frühzeitig die Kostenfrage an. Einen ersten Planungsentwurf können Sie in Auftrag geben, wenn Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesem Architekten vorstellen können und den Eindruck haben, dass die Chemie zwischen Ihnen beiden stimmt. Natürlich sollten Sie auch davon überzeugt sein, dass der Architekt Sie nicht mit seinem Vorstellungen dominieren will, sondern Ihre Wünsche in die Tat umsetzen wird. Das entscheidet schließlich darüber, ob das gemeinsame Bauvorhaben gelingt. Sie müssen nicht den ersten Planungsentwurf akzeptieren, Sie können mehrere Nachbesserungen fordern.

ARCHITEKTENVERTRAG
Bevor der Architekt erste kostenpflichtige Planungsentwürfe zeichnet, handeln Sie einen schriftlichen Vertrag aus. Nur 30 % aller privaten Bauherren schließen einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Die meisten Bauherren wollen nur einen Eingabeplan und fürchten, mit ihrer Unterschrift die vollen Leistungen in Anspruch nehmen zu müsse. Dies ist ein Irrtum. Man kann den Architekten von vornherein nur für einzelne Leistungen beauftragen und sich vorbehalten, ihn im Laufe der Bauzeit mit weiteren Aufgaben zu betreuen. Aus diesem Grund ist anzuraten, , den Architekten immer nur stufenweise zu beauftragen. Grund: Gibt es bei der Zusammenarbeit Probleme, könne sich der Bauherr dann ohne großen finanziellen Verlust wieder trennen. Aus Beweisgründen ist eine schriftlicher Architektenvertrag einem mündlichen immer vorzuziehen. Der Architektenvertrag regelt: Aufgaben und Pflichten, Honorar, Gewährleistungsfristen, Umfang der Haftung und Haftpflichtversicherung. Damit der finanzielle Rahmen steht, sollten Sie ihm schriftlich die Gesamtbaukosten und Termine für Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Angebotseinholung, Baubeginn und Fertigstellung vereinbaren. Dann haben Sie auch Planungssicherheit für Ihren Einzug.

ARCHITEKTENLEISTUNGEN
Der Architekt liefert dem Bauherren die Ideen für ein maßgeschneidertes Haus, plant den Bau und steht ihm als Berater und Treuhänder zur Seite. Er erstellt genaue Leistungsverzeichnisse, holt auf Wunsch des Bauherren mehrere Angebote für die einzelnen Gewerke ein, vergleicht und prüft diese nicht nur auf Kosten, sondern auch auf Qualität und Vollständigkeit. Die Ausschreibung sollten Sie nach Möglichkeit immer dem Architekten überlassen. Allein der kann die Leistung beschreiben und dadurch vergleichbare Angebote erhalten. Je mehr Angebote vor Baubeginn vorliegen, desto größer sei die Kostensicherheit. Schließlich koordiniert und überwacht der Architekt die Arbeit der Handwerksbetriebe währe
 
 
    Janele-Online-Redaktion 07.10.2010
 


Baustellenbesuche durch den Architekten zahlen sich aus, da schnell Fehler entdeckt werden, die die Handwerker gleich beheben können
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