Eine Mietkürzung ist nicht immer möglich  
 
    In der Regel ziehen sich Mieter gelassen auf den Standpunkt zurück, dass sich der Hauseigentümer um die Entfernung kümmern muss. Tut er das nicht, wird schnell mit einer Mietkürzung gedroht. Allerdings ist die Rechtslage hier nicht ganz einfach.

Ein Urteil des Amtsgericht Leipzig:
Az.: 49 C 5267/00
Die Passivität eines Immobilieneigentümers und Vermieters rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Mietkürzung. Ausschlaggebend sei die Nutzungsart des Objektes. Handele es sich um eine Gewerbeimmobilie, sei die verlangte Mietminderung oft nicht zu rechtfertigen. Dies gelte jedoch nur für den Fall, dass die Optik nicht erheblich unter den Graffitis leidet. Bei Wohnimmobilien kann die Weigerung des Vermieters, Schmierereien zu entfernen, eine Mietminderung rechtfertigen.
 
 
    Janele-Online-Redaktion 09.09.2008
 
 

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